Die eBay-Änderungen 2017

Auf eBay treten ab Frühjahr 2017 neue Regelungen in Kraft. Hier erhalten Sie Informationen dazu.


1. Hintergrund

In den News für gewerbliche Verkäufer - Frühling 2016 - kündigte eBay Änderungen an, welche die Angebotspräsentation betreffen. eBay ändert in mehreren Schritten die Regeln zur Benutzung der Artikelbeschreibung. Obwohl Einzelheiten erst noch folgen werden, steht bereits fest:

- Herbst 2016) Einführung einer Kurzbeschreibung in der Mobil-Ansicht, welche automatisch generiert wird, Zitat:

"Ab Herbst 2016 zeigen wir Käufern eine Kurzbeschreibung auf der mobilen Artikelseite an. Dafür wählt ein eBay-Algorithmus den Bereich mit den relevantesten 250 Zeichen Ihrer Artikelbeschreibung aus. Dieser wird als Vorschau auf der mobilen Artikelseite angezeigt."
Quelle: http://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2016-fruehling/mobile-darstellung-angebote#kurzbeschreibung


- Frühjahr 2017) Blockierung aktiver Inhalte, Zitat:

"Aktive Inhalte wie JavaScript und Flash werden nicht mehr in Angeboten angezeigt."
Quelle: http://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2016-fruehling/mobile-darstellung-angebote#aktive-inhalte



2. Neue Aufgaben für die Händler

Da die Artikelbeschreibung eines der stärksten Werkzeuge auf eBay ist, wird die Ankündigung alle Händler betreffen, die die Vermarktung ihrer Produkte gern selbständig bestimmen.

2.1 Herbst 2016

Die Artikelbeschreibung in der Mobil-Ansicht wird schon jetzt erst durch die Betätigung des Buttons "Artikelbeschreibung" in der Angebotsübersicht geöffnet. Die angekündigte Kurzbeschreibung (Text wird automatisch aus der hinterlegten Beschreibung generiert) wird vor diesem Button erscheinen. Da automatisch generierte Texte in der Regel nicht das Optimum einer Werbebotschaft darstellen, könnte die Lust zum Öffnen der Artikelbeschreibung drastisch sinken. Unwahrscheinlich ist ebenso, ob der Text dem qualitativen Anspruch des Verkäufers genügt.

Dem Bedürfnis, diesen Text selbst zu bestimmen, kommt eBay entgegen. Es wird ein neues Tag eingeführt, welches mit einem Wunschtext versehen werden kann. Dieser wird dann anstelle des automatisch generierten Textes angezeigt. Schon aus aus professioneller Sicht wird das Hinterlegen eines eigenen Textes für jeden Händler zur einzuplanenden Aufgabe.

2.2 Frühjahr 2017

Die Beschreibung der Artikel genießt in der Regel die größte Aufmerksamkeit des Händlers, denn die Form der Präsentation entscheidet oft über Verkauf oder Nicht-Verkauf des angebotenen Artikels. Wird dem Interessent die Erfüllung seiner Erwartungen in Aussicht gestellt, wird er zum Käufer. Daher verwundert es kaum, dass quasi alle gewerblichen Händler gern auf die Möglichkeiten zurückgreifen, die eBay in der Artikelbeschreibung gestattet, zum Beispiel:

- Foto-Galerien
- YouTube-Videos
- Dynamische Links (z.B. Sofortkauf-Buttons)
- Dynamische Kategorien
- Dynamische Cross-Selling-Galerien
- Flash-Filme

Diese aufgezählten Inhalte benutzen viele Händler in Ihren HTML-Templates. Sie zählen jedoch zu den aktiven Inhalten, die eBay in Zukunft blockieren wird (bereits heute gilt das für das <iframe>-Tag; die Fehlermeldung kennt wohl jeder, der schon mal ein YouTube-Video auf herkömmliche Weise einbinden wollte). Die Blockade bedeutet also, dass vorhandene Artikelbeschreibungen, welche diese Inhalte besitzen, eventuell nicht mehr korrekt funktionieren werden. Nicht selten wird es vorkommen, dass die meist teuer bezahlten Verkaufsvorlagen nicht mehr von eBay akzeptiert werden. In jedem Fall aber werden die oben benannten Inhalte wohl der Vergangenheit angehören.

Jeder Händler muss daher seine Angebote überprüfen und diese Inhalte gegebenenfalls löschen. Weiterhin muss er seine Verkaufsvorlage an die neuen Gegebenheiten anpassen. Zitat eBay: "Starten Sie jedoch möglichst schon jetzt damit, aktive Inhalte aus Ihren Angeboten zu entfernen und stellen Sie keine neuen Angebote mehr mit aktiven Inhalten bei eBay ein." Quelle: http://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2016-fruehling/mobile-darstellung-angebote#aktive-inhalte Verzichtet der Händler auf diese Maßnahmen, ist er vor Überraschungen nicht sicher. Er könnte seine Angebote in zweifelhaftem Zustand vorfinden. Oder er wird im schlimmsten Fall seiner Arbeit nicht mehr nachgehen können, wenn er seine Angebote auf gewohnte Weise einstellen möchte. Kurz: Es besteht Handlungsbedarf für alle Händler.

Obwohl es natürlich stimmt, dass die Möglichkeiten der Händler beschnitten werden, deckt eBay den absolut notwendigen Bedarf, einen technisch einwandfrei funktionierenden Marktplatz zu gewährleisten. Die Darstellung diverser Techniken auf mobilen Geräten ist für die Hersteller oft schwierig. Wir als Webentwickler wissen das nur zu genau: Was auf dem einen Gerät tadellos funktionert, ist dem nächsten Gerät nicht beizubringen. Die daraus resultierende Unzufriedenheit des mögliches Käufers beim Betrachten der Artikelbeschreibung kann auch dem Verkäufer nicht gefallen. Daher heißt die Lösung: Verzicht auf alles "Wacklige". Nur zur Erinnerung: Das Funktionieren einer HTML-Seite ohne JavaScript galt einst als Qualitätsmerkmal.

3. Fazit

Wir begrüßen diese Entwicklung, auch wenn sie neue Herausforderungen mit sich bringt. Wir meinen: eBay führt mit den Änderungen keinesfalls eine Homogenisierung des Marktes herbei, denn HTML und CSS werden nach wie vor für bunte und individuelle Artikelpräsentationen sorgen.

Die Angebote von Ambador sind kompatibel zu den neuen Regelungen.

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